Artikel: Informationen für den angekündigten GDL-Streik ab dem 15.11.2023, 22:00 Uhr
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Vorgehen der DB Netz AG während des angekündigten Streiks der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL).
Wie Sie der Presse entnehmen konnten, hat die GDL für den 15.11.2023, 22:00 Uhr bis 16.11.2023, 18:00 Uhr zu einem bundesweiten Streik aufgerufen. Aus diesem Anlass möchten wir über das Vorgehen der DB Netz AG informieren.
Bezüglich der Entgeltregelungen bzw. der Abrechnung der Trassenkosten, Stornierungsentgelte und weiterer Entgeltkomponenten gilt analog dem Streik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) aus dem Frühjahr 2023 folgender Grundsatz: Ein Streik ist keine höhere Gewalt. Entsprechend gelten die aktuellen Regelungen der Nutzungsbedingungen Netz (NBN).
Bezüglich der Streiksituation und der daraus resultierenden Regelungen zur Abrechnung sind drei Szenarien absehbar:
1. Die DB Netz AG wird bestreikt:
- Die DB Netz AG geht aktuell davon aus, dass nur einzelne Mitarbeiter:innen streiken werden. Entsprechend beabsichtigt sie derzeit nicht, den Betrieb präventiv bundesweit einzustellen.
- Bei Einschränkungen ist es unser Ziel Verkehre umzuleiten. Sollte in Einzelfällen keine Umleitung möglich sein und es dadurch zu Trassenausfällen kommen, werden hierfür analog einer Streckensperrung keine Trassen- und Stornierungsentgelte erhoben.
- Für sonstige Stornierungen, 20-Stunden-Züge, das Anreizsystem und die Entgeltminderung gilt der Standardprozess.
- Einzelnutzungsverträge für Kapazitäten in Serviceeinrichtungen (ENV-SE) werden nicht bepreist bzw. erhalten Gutschriften, wenn sie aufgrund der Bestreikung von DB Netz AG nicht genutzt werden können.
2. Ein EVU wird bestreikt:
- Die Abrechnung erfolgt nach den Entgeltgrundsätzen, welche in den NBN hinterlegt sind. Dies bedeutet, dass nicht-stornierte Trassen, die nicht genutzt werden, abgerechnet werden.
- Trassen, die storniert werden, werden mit dem entsprechenden Stornierungsentgelt abgerechnet.
- Stornierungen sind ausschließlich über TPN vorzunehmen (Empfehlung: sukzessive Auslegung via TPN Typ 17 je nach Entwicklung des Streiks).
3. Ein EVU ist von den Auswirkungen eines Streiks bei einem anderen EVU betroffen:
- Insofern Trassen bei einem EVU ausfallen, deren Ursache im Streik bei einem anderen EVU liegen, werden diese durch die DB Netz AG nicht abgerechnet.
- Bitte diese Zugfahrten formlos unter Nennung Ihrer Kundennummer und mit Hinweis "Streik / anderes EVU versagte Fahrt" an Abrechnung.DBNetz@deutschebahn.com melden, damit sie kostenfrei (Trasse und Storno) gestellt werden können.
Die Abrechnung eines Streiktags erfordert einigen manuellen Aufwand. Sollte es im Einzelfall nicht möglich sein, die Trassen- und Stornierungsentgelte korrekt in der Faktura des laufenden Monats abzubilden, erfolgt im Folgemonat in Abstimmung mit den betroffenen Kunden eine Korrektur. Bei Fragen wenden Sie sich gerne formlos unter Nennung Ihrer Kundennummer mit Hinweis "Streik“ an Abrechnung.DBNetz@deutschebahn.com.