Artikel: Herausgabe endgültiger Netzfahrplan 2024 am 12.09.2023 – mit Vorbehalt
Am 12.09.2023 erfolgt die Abgabe des Endgültigen Netzfahrplanentwurfs (ENP) unter Vorbehalt. Diese besondere Situation ergibt sich, da in der laufenden Netzfahrplanerstellungsphase Verzögerungen bei der Trassenkoordination im Konfliktfall entstanden sind.
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, den Netzfahrplan 2024 fertig zu stellen. Auch wenn die Konstruktion bereits abgeschlossen ist, befinden wir uns derzeit noch in der formalen Überprüfung der Ergebnisse. Durch die Vielzahl der in diesem Jahr beabsichtigten Trassenablehnungen, inklusive der dann notwendigen Unterrichtung und Prüfung der BNetzA, wird die Fertigstellung noch weitere Zeit in Anspruch nehmen.
Wir wissen, dass der Großteil unserer Kund:innen dringend die Finalisierung der Angebote benötigt, um die weiteren Prozesse wie Umlauf- und Personalplanung oder im Schienenpersonenverkehr (SPV) die rechtzeitige Buchbarkeit der Züge sicherzustellen. Aus diesen Gründen und nicht zuletzt, um unserer Verantwortung in Europa gerecht zu werden, haben wir entschieden, den endgültigen Netzfahrplan unter Vorbehalt herauszugeben.
Was heißt das für Sie als unsere Kund:innen?
Wir stellen Ihnen am 12.09.2023 die endgültigen Trassenangebote unter Vorbehalt zur Verfügung. Zurückgehalten werden die in den laufenden Konfliktlösungsverfahren befindlichen Trassen, welche den betroffenen Zugangsberechtigten (ZB) jedoch bekannt sind.
Wann trifft ein Vorbehalt ein?
Wenn aus dem Unterrichtungsverfahren durch die BNetzA Auflagen kommen, das weitere Trassen abzulehnen oder anzupassen sind.
Selbstverständlich werden wir Sie als ZB in diesem Fall umgehend informieren.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Netzfahrplanerstellung an netzfahrplanerstellung@deutschebahn.com.
Auswirkungen auf das Entscheidungsverfahren zur Vergabe von Serviceeinrichtungen zum Netzfahrplan 2024
Aufgrund der verzögerten Versendung der Trassenangebote werden die Entscheidungsverfahren für Serviceeinrichtungen gemäß Ziffer 7.3.1.6.3.1.2 der NBN 2024 abweichend auf Grundlage nur der Trassenangebote und nicht der Einzelnutzungsverträge durchgeführt.
Die übrigen Vorrangkriterien des Entscheidungsverfahrens für Serviceeinrichtungen sind nicht betroffen.
Bitte beachten Sie für alles Weitere Ihre persönlichen Anschreiben der regionalen APS-Vermarktung.