Artikel: SGV: Anpassung Fördersatz Trassenpreisförderung ab 01.09.2023 auf 57,0 % beschieden
Um die zur Verfügung stehenden Fördermittel vollständig auszuschöpfen, soll der Fördersatz der Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr (SGV) ab 01.09.2023 auf 57,0 % angehoben werden.
Die Anpassung des Fördersatzes ist erforderlich, da die Fördermittel für den Förderzeitraum bis 30.06.2023 nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Darüber hinaus lag die Betriebsleistung des SGV in den vergangenen Monaten aufgrund von Streiks und einer schwächeren Konjunktur hinter der Prognose zurück. Um sicherzustellen, dass alle zur Verfügung stehenden Fördermittel in diesem Jahr ausgeschüttet werden, hat die DB Netz AG eine Anpassung der Förderquote von 46,0 % auf 57,0 % ab dem 01.09.2023 beim Eisenbahnbundesamt (EBA) beantragt. Dieser Antrag wurde am 24.08.2023 beschieden und hat Gültigkeit bis zum Ende der Fahrplanperiode.
Hinweis zur Beauftragung:
Um Förderung zu erhalten, können Sie online eine Beauftragung über das Formularcenter Formula einreichen. Sie gilt ab dem Monat, in dem sie bis zum 15. Kalendertag bei uns eingegangen ist.
Allgemeine Informationen zur Trassenpreisförderung sowie Formula – das Formularcenter der DB Netz AG – finden Sie unter den nebenstehenden Links.
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