Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der NBN 2023 und 2024 – sowie ein vorgezogenes Stellungnahmeverfahren der NBN 2025

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25. Mai 2023, 15:16 Uhr

Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der NBN 2023 und 2024 – sowie ein vorgezogenes Stellungnahmeverfahren der NBN 2025

Zugangsberechtigte haben bis zum 26.06.2023 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten unterjährigen Änderungen der NBN 2023 und 2024 sowie den geplanten Änderungen der NBN 2025 Stellung zu nehmen.

Die DB Netz AG veröffentlicht am 25.05.2023 unterjährige Änderungen zu den NBN 2023 und 2024 und geplante Änderungen für die NBN 2025 auf unserer Internetseite.

Die Änderungen umfassen:

NBN 2025 (vorgezogenes Stellungnahmeverfahren)

  • Richtlinie 483 „Zugbeeinflussungsanlagen bedienen“

    Dieses Stellungnahmeverfahren zu den NBN 2025 wird vorgezogen, um die Zugangsberechtigten zum frühestmöglichen Zeitpunkt über die Änderungen zu informieren. Auf diese Weise wollen wir auch den Zeitraum zur Erarbeitung und Bekanntmachung der nach Maßgabe der neuen Richtlinien 483.0100, 483.0200 und 483.0300 erforderlichen und durch die Zugangsberechtigten in eigener Verantwortung zu erstellenden unternehmensspezifischen Regelwerke verlängern.
    • Außerkraftsetzung der Richtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113, 483.0114
    • Außerkraftsetzung der aktualisierten Ausnahmegenehmigung Nr. 02 zu den Richtlinien 483.0101, 483.0110, 483.0111, 483.0112, 483.0113, 483.0114, 483.0202 und 483.0301
    • Außerkraftsetzung der Ausnahmegenehmigung Nr. 04 zu den Richtlinien 483.0101, 483.0111, 483.0112, 483.0113, 483.0114 und 483.0301
       
    • Neuherausgabe der Richtlinie 483.0300 „Ausführungsbestimmungen für unternehmensspezifische Vorgaben zur Ergänzung der Richtlinie 483.0301“
    • Neuherausgabe Richtlinie 483.0100 „Ausführungsbestimmungen für unternehmensspezifische Vorgaben zur Ergänzung der Richtlinien 483.010x“
    • Neuherausgabe der Richtlinie 483.0102 „PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen“
    • Neuherausgabe der Richtlinie 483.0200 „Ausführungsbestimmungen für unternehmensspezifische Vorgaben zur Ergänzung der Richtlinien 483.020x“
       
    • Aktualisierung der Richtlinie 483.0101 „PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen“
    • Aktualisierung der Richtlinie 483.0201 „LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil“
    • Aktualisierung der Richtlinie 483.0202 „LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung“
    • Aktualisierung der Richtlinie 483.0301 „GNT-Fahrzeugeinrichtung bedienen“

NBN 2023 und 2024

  • Richtlinie 402.0305 „Baubedingte Fahrplanregelungen abstimmen und kommunizieren“:
    • Anpassung der Anzahl der Korridore mit Anwendung der ZvF-Stafette (Zusammenstellung der vertrieblichen Folgen)

Die Richtlinie wird zum 25.05.2023 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt.

Die erste Auswertungsphase des ZvF-Stafettenverfahrens hat gezeigt, dass der Pilot mit einer reduzierten Anzahl von Baumaßnahmenkorridore weitergeführt werden soll. Es wurde festgestellt, dass durch die nicht zusammenhängende Baumaßnahmenkorridor-„Landschaft“ der signifikante Einfluss der ZvF-Stafette bislang nicht ausreichend pilotiert werden konnte. Dies führt dazu, dass von den bislang veröffentlichten 81 Korridoren lediglich für 20 Korridore mindestens eine ZvF - im neuen Verfahren an die Zugangsberechtigten - versandt werden konnte. Um sich in der weiteren Pilotphase auf zusammenhängende Baumaßnahmenkorridore konzentrieren zu können, soll die Anzahl der Baumaßnahmenkorridore ab 25.05.2023 reduziert werden. Dies bedingt, die Anlage 12 der Ril 402.0305 entsprechend anzupassen und vorläufig in Kraft zu setzen.

  • Richtlinie 406.1301 „La-Dokumente“:
    • Die Nebenleistung „La-Hefte“ ist nicht mehr Bestandteil der NBN 2024. Die Anpassung der Richtlinie erfolgt im Nachgang zur Veröffentlichung der NBN, um widersprüchliche Regelungen zu vermeiden.

Die Richtlinie wird zum 10.12.2023 in Kraft gesetzt.

  • Richtlinie 302 „Grenzüberschreitende Bahnstrecken“
    • Aktualisierung Richtlinie 302.3210Z01 „Zusatzvereinbarungen für die Grenzstrecke Schirnding – Cheb, Auszug für EVU“:
    • Neuherausgabe Richtlinie 302.6206Z01 „Gemeinsame Regelung der Örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Forbach - Saarbrücken Hbf, Auszug für EVU“
      Die DB Netz AG arbeitet weiterhin an der Modernisierung unseres betrieblich-technischen Regelwerkes und setzt mit der Neuherausgabe der Ril 302.6206Z01 die Forderung nach spezifischen EVU-Auszügen weiter um. Die 302.6206Z01 ersetzt die bisherige Richtlinie 302.6006Z98.
    • Aktualisierung Richtlinie 302.9203Z01 „Nutzungsvorgabe der Grenzstrecke Kaldenkirchen – Venlo für EVU“

Die Richtlinien werden zum 01.09.2023 in Kraft gesetzt.


Die aktuell gültigen NBN sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.

Zugangsberechtigte haben bis zum 26.06.2023 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der NBN Stellung zu nehmen.

Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten:

Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com