Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der NBN
Zugangsberechtigte haben bis zum 13.06.2022 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten unterjährigen Änderungen der NBN 2022 und 2023 Stel-lung zu nehmen.
Wir als DB Netz AG veröffentlichen am 13.05.2022 unterjährige Änderungen zu den NBN 2022 und 2023 auf unserer Internetseite.
Die Änderungen umfassen:
- NBN 2022/2023: Redaktionelle Änderung in Ziffer 2.3.10 "Signalsysteme“
- TNB 2022: In Kapitel C.1.2 ergänzen wir eine Ausnahmeregelung, demnach Fahrzeuge nicht über eine PZB-Ausrüstung verfügen müssen, sofern sie mit ETCS ausgerüstet sind und ausschließlich auf ETCS-Strecken der DB Netz AG verkehren sollen
- Richtlinie 302 „Grenzüberschreitende Bahnstrecken“:
- Richtlinie 302.8201Z01 Nutzungsvorgabe für EVU auf der Grenzstrecke Aachen Hbf - Abzweig Hammerbrücke
Der in Ril 302 hinterlegte Text wird reduziert auf die für EVU relevanten Bestimmung- en; gleichzeitig erfolgt eine Aktualisierung von Rufnummern und Organisations- bezeichnungen.
Die aktuell gültigen NBN sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den neben-stehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 13.06.2022 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der NBN Stellung zu nehmen.
Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten: