Informationen zum Netzzugang zu den deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet sowie Besonderheiten bei der Trassenanmeldung

SFS Köln-Rhein/Main
24. November 2022, 13:58 Uhr

Artikel: Informationen zum Netzzugang zu den deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet sowie Besonderheiten bei der Trassenanmeldung

Für das Befahren der deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet ist der Netzzugang Schweiz erforderlich. Falls Sie als EVU nicht über diesen verfügen, ist die EVU-Verantwortung in der Schweiz über ein Beiblatt zur Trassenanmeldung zu erklären. Ab 11.12.2022 muss zudem bei ganzjährig gültigen Pauschalerklärungen eine Bestätigung des in der Schweiz verantwortlichen EVU eingereicht werden.

Für das Befahren folgender Strecken (auch Teilabschnitte/Transitverkehre) ist der Netzzugang Schweiz erforderlich:

  • Weil (Rhein) – Basel Bad Bf – Grenzach,
  • Basel Bad Rbf – Basel Bad Bf,
  • Basel Bad Bf – Lörrach,
  • Erzingen (Baden) – Schaffhausen – Singen (Htw) und
  • Konstanz – Kreuzlingen/Kreuzlingen Hafen

Diese Strecken gehören ganz oder teilweise zum Netz der deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet.

Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), welches nicht selbst über den Netzzugang Schweiz verfügt, kann bei der Trassenbestellung im Beiblatt zur Trassenanmeldung folgendes erklären: Ein anderes, in der Schweiz netzzugangsberechtigtes EVU, kann auf dem Anteil der deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet die EVU-Verantwortung übernehmen. Dies setzt eine entsprechende vertragliche Grundlage zwischen den beiden beteiligten EVU voraus. Diese Erklärung im Beiblatt zur Trassenanmeldung kann als Pauschalerklärung für ein ganzes Fahrplanjahr oder für Einzelfahrten erfolgen.

Ab 11.12.2022 gilt für die Abgabe von Pauschalerklärungen mit Gültigkeit ab dem Fahrplanjahr 2023, dass zusätzlich zum Beiblatt eine Bestätigung des in der Schweiz verantwortlichen EVU bzgl. der Verantwortungsübernahme eingereicht werden muss.

Unter dem nebenstehenden Link finden Sie weitere Informationen zum Netzzugang Schweiz, die dort gültigen Allgemeinen Infrastrukturnutzungsbedingungen sowie das Beiblatt zur Trassenanmeldung und eine Vorlage zur Bestätigung der Verantwortungsübernahme.