Artikel: SGV: Rückwirkende Absenkung des Fördersatzes auf 56,0% zum 01.11.2022 - Fördersatz ab Fahrplanwechsel 2022/2023 in Höhe von 48,3% beantragt
Aufgrund der ggü. verschiedener Prognosen wesentlich positiveren Entwicklung der Betriebsleistung im Schienengüterverkehr (SGV) im November muss der Fördersatz rückwirkend zum 01.11.2022 von 58,3% auf 56,0% abgesenkt werden. Nur so kann ein unzulässiges Überziehen des Fördertopfes vermieden werden. Zum Fahrplanwechsel am 11.12.2022 wird ein Fördersatz i.H.v. 48,3% beantragt.
Ende Oktober haben wir als DB Netz AG auf Basis verschiedener Betriebsleistungsprognosen eine Anhebung des Fördersatzes von 55,5% auf 58,3% kommuniziert. Die zugrunde gelegten Prognosen gingen von einem erheblichen Nachfragerückgang aus Basis einer sich verschlechternde konjunkturelle Lage getrieben durch den Ukraine-Krieg, die hohe Inflation sowie die steigenden Energiepreise aus.
Entgegen diesen Prognosen hat sich die Ist-Betriebsleistung im November 2022 deutlich positiver entwickelt. Dies ist zwar eine gute Nachricht für die Branche, hat jedoch zur Folge, dass bei einer Förderung i.H.v. 58,3% die in diesem Bundeshaushaltsjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht ausreichen würden, um die gesamte Betriebsleistung zu fördern. Für diesen Fall schreibt die Förderrichtlinie eine (ggf. auch rückwirkende) Anpassung des Fördersatzes vor.
Daher werden wir rückwirkend zum 01.11.2022 den Fördersatz auf 56,0% reduzieren müssen. Dieser Schritt ist zwingend erforderlich, um eine unzulässige Überschreitung der verfügbaren Mittel zu verhindern, denn mit dem 30.11.2022 schließt der letzte Fördermonat in diesem Bundeshaushaltsjahr. Der Dezember wird aus dem Haushalts-Budget für 2023 gefördert.
Darüber hinaus konnten wir beim Eisenbahnbundesamt (EBA) für den Zeitraum 11.12.2022 bis 30.06.2023 einen Fördersatz i.H.v. 48,3% beantragen. Aufgrund des Auslaufens der Förderrichtlinie zum 30.06.2023 war eine Fortsetzung der Förderung in gewohnter Höhe bis zuletzt fraglich. Nach Abstimmungen mit EBA und Bund konnten wir eine Einigung erlangen, die dem Markt Planungssicherheit und eine umfängliche Förderung bietet.
Zudem setzen wir uns intensiv für eine Fortsetzung der Förderung nach dem 30.06.2023 ein. Nach derzeitigem Stand ist eine Verlängerung der Förderung ab 01.07.2023 bis 30.11.2024 geplant. Eine finale Entscheidung wird diesbezüglich für Anfang nächsten Jahres erwartet.
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