Artikel: Vorläufige Inkraftsetzung und Start des Stellungnahmeverfahrens zur unterjährigen Änderung der NBN 2022 und 2023: Umstellung des unterjährigen Baufahrplanplanungsprozesses (ZvF-Stafette)
Zugangsberechtigte haben bis zum 05.09.2022 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten unterjährigen Änderungen der NBN 2022 und 2023 (Richtlinie 402.0305) Stellung zu nehmen.
Wir als DB Netz AG veröffentlichen am 04.08.2022 unterjährige Änderungen zu den NBN 2022 und 2023 auf unserer Internetseite.
Die Änderungen in den NBN 2022 und 2023 umfassen Regelungen zur Umstellung des unterjährigen Baufahrplanplanungsprozesses in der Richtlinie 402.0305 „Baubedingte Fahrplanregelungen abstimmen und kommunizieren“. Die stufenweise Umstellung beginnt am 09.08.2022 und umfasst zunächst 7 Baumaßnahmenkorridore. Vor dem geplanten Vollausbau am 01.11.2022 erfolgt am 11.10.2022 eine Ausweitung über eine Zwischenstufe von 7 auf 55 Baumaßnahmenkorridore.
Die Änderungen treten gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 04.08.2022 vorläufig in Kraft. Sie dienen der Erreichung der Regulierungsziele des § 3 ERegG Nr. 1 bis 3.
Die aktuell gültigen NBN, die jeweils beabsichtigten Änderungen sowie weitere Informationen zur ZvF-Stafette sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 05.09.2022 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der NBN Stellung zu nehmen.
Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten: Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com