Veröffentlichung der Ausnahme 104 zur Richtlinie 483.0701 „ETCS-Fahrzeugeinrichtungen bedienen“ sowie der Ausnahme 240 zur Richtlinie 408 „Fahrdienstvorschrift“
Die Ausnahme 104 zur Richtlinie 483.0701 gilt ab dem 11.12.2022 für Triebfahrzeugführer, die Fahrzeuge in ETCS-Level 1 oder ETCS-Level 2 fahren. Die Ausnahme 240 zur Richtlinie 408 gilt ab dem 11.12.2022 für Triebfahrzeugführer und Fahrdienstleiter und enthält aktualisierte sowie neue Regelungen für ETCS-Level 2.
Zum 11.12.2022 treten folgende Regelungen zu ETCS im Bereich des betrieblich-technischen Regelwerks der DB Netz AG in Kraft:
- Die Ausnahme 104 zur Richtlinie 483.0701 „ETCS-Fahrzeugeinrichtungen bedienen“ enthält die geänderten bzw. ergänzenden Regelungen zum Bedienen der ETCS-Fahrzeugeinrichtungen auf Strecken, die mit ETCS-Level 1 Limited Supervision (LS) oder mit ETCS-Level 2 ausgerüstet sind.
- Die Ausnahme 240 zur Richtlinie 408 „Fahrdienstvorschrift“ enthält die aktualisierten und neuen Regelungen für ETCS-Level 2.
Die Ausnahmen zu den Richtlinien sind unter „Ausnahmegenehmigungen“ veröffentlicht und über nebenstehenden Link abrufbar.