Artikel: Aussetzung Zahlungsziel Infrastrukturnutzungs-entgelte bei Beförderung Flüchtender
Zugangsberechtigte, die Flüchtende befördern, können nun Anträge für die Aussetzung des Zahlungsziels bis spätestens zum 30. eines jeden Monats stellen.
Zugangsberechtigten, die im Auftrag von Gebietskörperschaften, insbesondere des Bundes, Züge verkehren lassen, um Flüchtende nach oder in Deutschland zu befördern, wird auf Antrag für die Dauer der jeweiligen Leistungsaufträge eine Aussetzung des Zahlungsziels der Infrastrukturnutzungsentgelte gewährt.
Um eine Aussetzung des Zahlungsziels für den jeweiligen Monat zu beantragen, senden Sie bitte bis zum 30. eines jeden Monats eine Zusammenstellung der betroffenen Zugnummern nebst Verkehrstagen für durchgeführte oder bereits beantragte Verkehre an folgende E-Mailadresse:
vertriebssteuerung.dbnetz@deutschebahn.com
Anträge, die nach dem 30. eines jeden Monats eingehen, können für die Rechnungsstellung des betreffenden Monats nicht mehr berücksichtigt werden.