Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der SNB 2021 und NBN 2022

LED-Beleuchtung bei neuer Zugbildungsanlage Halle (Saale)

Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der SNB 2021 und NBN 2022

Zugangsberechtigte haben bis zum 09.08.2021 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der SNB 2021 und NBN 2022 Stellung zu nehmen.

Wir als DB Netz AG veröffentlichen am Freitag, den 09.07.2021 die unterjährigen Änderungen zu den Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) 2021 und den Nutzungsbedingungen Netz der DB Netz (NBN) 2022 auf unserer Internetseite. Die unterjährigen Änderungen erfolgen zu diesen Themen:

  • Anpassungen in Kapitel 6.8 der SNB 2021 und Kapitel 5.10 der NBN 2022 um die beabsichtigte ergänzende Förderung des Bundes für die SGV-Trassennutzung in den SNB bzw. NBN zu regeln.
  • Einführung des Kapitels 6.9 in die SNB 2021 und des Kapitels Ziffer 5.11 in die NBN 2022 um die beabsichtigte Förderung des Bundes zum Ausgleich von wirtschaftlichen Schäden wegen der Covid-19-Pandemie (Pandemie-Zuwendung) im Schienenpersonenfernverkehr zu regeln.


Die aktuell gültigen SNB/NBN sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen werden im Internet zur Verfügung gestellt und sind unter nebenstehendem Link abrufbar. Zugangsberechtigte haben bis zum 09.08.2021 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der SNB/NBN über nebenstehenden Link Stellung zu nehmen.

Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten:

Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com



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