Bundesnetzagentur genehmigt Trassenpreise für 2022
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 05.03.2021 die Entgelte für das Trassenpreissystem (TPS) 2022 genehmigt. Die Trassenentgelte werden für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) um 1,8%, für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) um 3,8% und für den Schienengüterverkehr (SGV) um 0,5% steigen.
Gemäß unserem Entgeltantrag war für den SPFV im Vergleich zum Fahrplanjahr 2021 eine Entgelterhöhung von 4,6% und für den SGV eine Absenkung der Entgelte um -0,6% vorgesehen. Abweichend von der Beantragung geht die Bundesnetzagentur (BNetzA) von einer höheren Tragfähigkeit des SGV aus und hat einen wesentlichen Eingangsparameter entsprechend angepasst. Im Ergebnis erfolgt eine Entgeltverschiebung zu Lasten des SGV und zu Gunsten des SPFV.
Des Weiteren wurde das Entgelt des Segments Punkt-zu-Punkt seitens der BNetzA gegenüber unserem Entgeltantrag angepasst.
Eine Übersicht über die Trassenentgelte der größten Segmente sind in nachfolgender Tabelle dargestellt. Die vollständige Liste der Entgelte ist in Anlage 5.3 der Nutzungsbedingungen Netz der DB Netz AG dargestellt. Diese wird kurzfristig zum Abruf auf unserer Webseite zur Verfügung stehen.
Verkehrsart | Segment | Entgelt 2022 gemäß Bescheid |
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SPNV | Durchschnittliches Entgelt SPNV-Lastfahrt | 5,50 EUR/ Trkm |
Durchschnittliches Entgelt SPNV-Leerfahrt | 3,23 EUR/ Trkm | |
SGV | Standard | 3,07 EUR/ Trkm |
Gefahrgutganzzug | 3,73 EUR/ Trkm | |
Lokfahrt | 1,81 EUR/ Trkm | |
SPFV | Basic | 5,02 EUR/ Trkm |
Metro Min | 5,66 EUR/ Trkm | |
Metro Max | 13,01 EUR/ Trkm |