Artikel: Durchschnittliche Trassenentgeltanpassung für 2022 in Höhe von 2,0 % beabsichtigt
Die beabsichtigten Trassenentgelte für die Netzfahrplanperiode 2021/2022 sehen eine durchschnittliche Erhöhung um ca. 2,0 % gegenüber 2021 vor. Für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) ist eine Erhöhung von ca. 4,6 % und für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) um 1,8 % geplant, während im Schienengüterverkehr (SGV) eine Absenkung der Trassenentgelte um ca. -0,6 % beantragt wird.
Mit Veröffentlichung der beabsichtigten Änderungen der „Nutzungsbedingungen Netz der DB Netz AG“ (NBN) 2022 haben wir als DB Netz AG auch die Entgelte für die Netzfahrplanperiode 2021/2022 bekannt gegeben. Während die Entgelte im SPFV durchschnittlich um ca. 4,6 % erhöht werden, ist für den SGV eine Absenkung um durchschnittlich ca. -0,6 % der Entgelte geplant. Ursächlich für die unterschiedlichen Entgeltanpassungen in den einzelnen Verkehrsarten sind die den Entgelten zugrundeliegenden ungleichen Entwicklungen der Tragfähigkeiten. So ist der SPFV-Markt in den letzten Jahren durch ein stabil wachsendes Marktumfeld geprägt gewesen während der SGV vergleichsweise geringeres Umsatzwachstum erzielt hat. Im SPNV wird gemäß der Anpassung der Vorgaben des § 37 Abs. 2 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) eine Anpassung der Entgelte um 1,8 % beantragt.
Die jeweiligen Dynamisierungsraten ergeben sich beim Vergleich der für das TPS 2022 beabsichtigen Entgelte und den für das TPS 2021 im März durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) deklaratorisch ausgewiesenen Entgelte – siehe entsprechende Kundeninformation hierzu aus KW 14. Das Genehmigungsverfahren zum Trassenpreissystem (TPS) 2021 ist zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund eines Teilaufhebungsverfahrens der bereits genehmigten Entgelte des TPS 2021 noch nicht abgeschlossen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die neu zu genehmigenden Entgelte den bereits veröffentlichten deklaratorischen Entgelten entsprechen dürften. Während für die Entgelte des TPS 2021 mit einer Entscheidung der BNetzA im dritten Quartal 2020 zu rechnen ist, erwarten wir den Beschluss zum TPS 2022 frühstens im Dezember 2020.
Wie gewohnt werden wir Sie über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halten.