Trassenprodukte DB Netz AG
Personenfernverkehr-Express-Trasse
Überspringen: Personenfernverkehr-Express-TrasseDie Express-Trasse ermöglicht die schnellstmögliche und direkte Anbindung von Ballungszentren im SPV sowie grenzüberschreitende Expressverkehre. Express-Trassen können durch ihre Abfahrts- und Ankunftszeiten in bestehende Taktsysteme integriert werden, bzw. ein neues Express-Taktsystem bilden. Sie erhalten höchste Priorität bei der betrieblichen Durchführung des Verkehrs.
Aus Zügen des Expressproduktes bestehende Taktsysteme fallen nicht unter die Definition der Takt-Trasse, sondern sind als Express-Trassen zu verstehen.
Anmeldung
Das Anmeldeverfahren für Express-Trassen entspricht dem Regelprozess der für alle Trassenprodukte der DB Netz AG gilt.
Die Nutzung einer Express-Trasse setzt deren vorherige Anmeldung durch das EVU/den ZB voraus. Grundsätzlich strebt die DB Netz AG mit ihren Kunden die Kommunikation der Trassenanmeldungen über das Trassenportal (TPN) an, das aus dem Internet zugänglich ist. Die Nutzung des TPN ist zwischen DB Netz und EVU/ sonstigen Zugangsberechtigten (ZB) zu vereinbaren. Für alle übrigen Fälle wurden elektronische Formulare erstellt, die im Netzfahrplan an das „Kundencenter Netzfahrplan“ zu senden sind, und im Gelegenheitsverkehr an den jeweiligen Ansprechpartner im Regionalbereich. Die Übermittlung kann per E-Mail oder über andere vereinbarte Kommunikationswege erfolgen. Mündliche oder fernmündliche Trassenanmeldungen sind jedoch in allen Fällen ausgeschlossen. Für die Anmeldung jeder Trasse ist ein eigenes Formular zu verwenden. Die für Ihre Trassenanmeldung erforderlichen Formulare finden Sie im Internet unter nebenstehendem Link „Trassenanmeldeformulare“.
Vor der erstmaligen Anmeldung zur Nutzung von Trassen hat das EVU/der ZB mit der DB Netz AG einen Vertrag über die Infrastrukturnutzung („Grundsatz-INV“) abzuschließen, der die Grundsätze des Vertragsverhältnisses regelt. Der Nutzungsvertrag über die jeweils konkrete Nutzung („Einzelnutzungsvertrag“) zwischen der DB Netz AG und dem EVU/ZB kommt durch die fristgerechte und schriftliche Annahme des Angebots durch das EVU/den ZB Zustande, spätestens jedoch mit der Übergabe der Teilangebote (z. B. durch Übermittlung einer Fahrplananordnung).
Leistungen
Mit dem Kauf einer Trasse steht Ihnen ein bestimmtes Paket an Basisleistungen zur Verfügung, die für alle oder zumindest den überwiegenden Teil ihrer Züge unverzichtbar sind:
- die Bearbeitung von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen,
- die Gestattung der Nutzung zugewiesener Zugtrassen und der Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung mit Fahrstrom,
- die Bedienung der für eine Zugbewegung erforderlichen Steuerungs- und Sicherungssysteme, die Koordination der Zugbewegung und die Bereitstellung von Informationen über die Zugbewegungen,
- die Vermittlung von Lotsenleistungen oder von Streckenkundeleistungen (die Erbringung dieser Leistungen selbst ist nicht Bestandteil der Pflichtleistung), wobei die DB Netz AG die Kosten der erstmaligen Erbringung dieser Leistungen übernimmt,
- die Bereitstellung aller weiteren Informationen, die zur Durchführung des Verkehrs, für den Kapazität zugewiesen wurde, erforderlich sind. (z. B. fahrdynamische Berechnung neuer Triebfahrzeuge, Übersicht zum betrieblichen Ablauf von Zugfahrten)
Abrechnung
Grundlage für die Entgeltberechnung der DB Netz AG ist die jeweils gültige Liste der Entgelte für Trassen. Vom EVU/ZB zu zahlende Entgelte werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe berechnet. Rechnungserstellung und Rechnungsversand erfolgen monatlich. Dabei werden die im Vormonat erbrachten Leistungen abgerechnet. Die Zahlungsbedingungen sind im Rahmen der SNB in Kap 8 geregelt.
Letzte Aktualisierung: 18.08.2010
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