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Personenbahnhöfe

Ein zuverlässiges Leistungspaket

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Unsere Standardleistungen erhalten Sie automatisch mit Vertragsabschluss. Diese Leistungen sind bereits im Stationsentgelt, das für den Halt an einem Bahnhof zu entrichten ist, enthalten. Hier kommen also keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu.

Voraussetzung für die Nutzung der Infrastruktur von Personenbahnhöfen ist ein gültiger Stationsnutzungsvertrag. Mit diesem Vertrag räumen wir Ihnen ein Nutzungsrecht für unsere Infrastruktur ein. Darüber hinaus ist ein Trassennutzungsvertrag mit dem jeweiliger Betreiber der Schienenwege abzuschließen. Weitere Informationen zum Trassennutzungsvertrag finden Sie rechts über den entsprechenden Link.

Unsere Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Infrastruktur von Personenbahnhöfen der DB Station&Service AG (ABP) enthalten eine Liste der Leistungen, auf die Sie mit Abschluss eines Stationsnutzungsvertrages automatisch Anspruch haben. Dabei unterscheiden wir zwischen den Basis- und Zusatzleistungen, die je nach Bahnhofskategorie unterschiedlich umfassend sind. Die Basisleistung verstehen wir als Grundausstattung. Sie sind somit an jedem Bahnhof der jeweiligen Kategorie mindestens vorhanden. Das Spektrum kann sich vom Service Point, über Flächen für Fahrkartenautomaten bis zum Bahnhofsschild erstrecken.

Darüber hinaus hält DB Station&Service an ausgewählten Bahnhöfen zusätzliche Leistungen vor. Dies sind beispielsweise zusätzliche Ausstattungen wie Fahrtreppen, Gepäckschließfächer oder Informationssysteme. Die Verfügbarkeit dieser Zusatzleistungen hängt von den örtlichen Anforderungen und dem Reisendenaufkommen ab.

Sowohl die Basis- als auch die Zusatzleistungen sind für die Kunden aller Eisenbahnverkehrsunternehmen gleichermaßen zugänglich. Mit  diesen Leistungen wollen wir möglichst viele Reisende – auch Ihre Reisende – erreichen. Festgelegte Leistungsstandards bieten den Kunden dabei ein verlässliches Qualitäts- und Zufriedenheitsniveau.

Die Standardleistungen werden durch die Stationspreise abgedeckt, welche seitens der  EVU für jeden Stationshalt gezahlt werden. Wir bieten Ihnen also ein verlässliches Mindestportfolio ohne Zusatzkosten und finanziellem Risiko an. Die aktuelle Stationspreisliste, die den Preis für einen Verkehrshalt abbildet, finden Sie über den nebenstehenden Link.

Jeder Bahnhof wird gemäß der im Stationspreissystem „SPS 11“ festgelegten Kategorisierungslogik einer von sieben Kategorien zugeordnet.

Für die Kategorisierung maßgebend sind die Ausprägung bzw. das Vorhandensein von folgenden sechs Kategorisierungselementen:

  • Anzahl Bahnsteigkanten
  • Maximale Bahnsteiglänge
  • Anzahl Reisende
  • Anzahl Zughalte
  • Vorhandensein technischer Stufenfreiheit
  • Vorhandensein Service-Personal

Die Gewichtung der einzelnen Kategorisierungselemente ist kostenseitig hinterlegt. Somit werden Bahnhöfe mit ähnlichen Gesamtkosten in einer Kategorie abgebildet. Im Ergebnis können aus diesem Grund auch Bahnhöfe in ein und dieselbe Kategorie eingeordnet sein, die auf den ersten Blick z.B. hinsichtlich der verkehrlichen Bedeutung (Anzahl Reisende, Anzahl Zughalte) höchst unterschiedlich sind. Entscheidend ist jedoch, dass die Gesamtkosten über die sechs Kategorisierungselemente möglichst vergleichbar sind.

Benötigen  Sie für Ihre Verkehrsplanung noch weitere Detailinformationen über die Bahnsteigdimensionierung eines bestimmten Bahnhofs? Bahnsteiginformationen für alle unsere 5.400 Bahnhöfe finden Sie über den nebenstehenden Link.

Letzte Aktualisierung: 23.04.2012

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Blick in den Berliner Hauptbahnhof

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http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/infrastruktur/bahnhof/stationsnutzung/2199690/preisliste.html?start=0
http://www.deutschebahn.com/bahnsteiginformation

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